Liegt da ein Recherche- oder ganz banal ein Datumsfehler vor? Wenn (das Unternehmen) ESPRIT den Vertrag zum 30. April (2013) kündigt, warum soll man sich dann am 30. Oktober (2013) zu einem Gütetermin vor Gericht treffen? --> Juristen hier im Forum?!
Grüße Baden4Tuna
P.S. Namensvorschläge?? Ich fang mal an #1 "Aleksandar-Ristić-Lutschpastillen-Arena"
Förde95 Fortune
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Thema: Re: Esprit kündigt Arena-Vertrag Di 26 März 2013, 11:48
Liegt da ein Recherche- oder ganz banal ein Datumsfehler vor? Wenn (das Unternehmen) ESPRIT den Vertrag zum 30. April (2013) kündigt, warum soll man sich dann am 30. Oktober (2013) zu einem Gütetermin vor Gericht treffen? --> Juristen hier im Forum?!
Ich bin zwar kein Jurist aber die Frage kann ich dir auch beantworten ( sie wurde auch im Text bereits beantwortet ).
Es geht im Gütetermin darum, ob die Kündigung von Esprit überhaupt rechtmäßig ist. Der Vertrag läuft ja eigentlich noch bis 2014.
Esprit hat allem Anschein nach einen Grund gehabt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ob das nun wirklich ein Grund ist, darüber wird im Gütetermin verhandelt.
Bin gespannt auf die Begründung.
Gruß von der Førde.
Gast Gast
Thema: Re: Esprit kündigt Arena-Vertrag Di 26 März 2013, 13:32
Das es einen Gütetermin gibt, ist ja nicht ja auch nichts außergewöhnliches.
Ich finde nur den Zeitraum (Kündigung ESPRIT zum 30. April) und den Gütetermin am 30. Oktober ungewöhnlich lange....sage und schreibe 6 Monate. Sollte einer der beiden Parteien (in diesem Fall ESPRIT) rechtlich gesehen einen außerordentlichen Kündigungsgrund haben und diesen vom Gericht auch so betätigt bekommen, warum datiert man den Gütetermin erst 6 Monate später?! Dann würde ESPRIT im Falle eines Falles länger bezahlen und Namensgeber sein als nötig.
Das war der Grund meiner Verwunderung.....
We'll see...da steht bestimmt in den kommenden Tagen weiteres zu diesem Sachverhalt in den einschlägigen Medien.
Liegt da ein Recherche- oder ganz banal ein Datumsfehler vor? Wenn (das Unternehmen) ESPRIT den Vertrag zum 30. April (2013) kündigt, warum soll man sich dann am 30. Oktober (2013) zu einem Gütetermin vor Gericht treffen? --> Juristen hier im Forum?!
Ich bin zwar kein Jurist aber die Frage kann ich dir auch beantworten ( sie wurde auch im Text bereits beantwortet ).
Es geht im Gütetermin darum, ob die Kündigung von Esprit überhaupt rechtmäßig ist. Der Vertrag läuft ja eigentlich noch bis 2014.
Esprit hat allem Anschein nach einen Grund gehabt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ob das nun wirklich ein Grund ist, darüber wird im Gütetermin verhandelt.
Bin gespannt auf die Begründung.
Gruß von der Førde.
Förde95 Fortune
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Thema: Re: Esprit kündigt Arena-Vertrag Di 26 März 2013, 13:59
Sorry, das ging aus deiner Frage nicht hervor. Das wörtchen "erst" fehlte
Ich denke es ist einfach der Terminnot geschuldet, dass vorher kein Gütetermin stattfinden kann. Es sind ja alle überlastet. Wer weiß wie kompliziert die Angelegenheit tatsächlich ist.
Wir werden sehen und staunen.
Gruß von der Førde.
Gast Gast
Thema: Arena: Esprit bleibt hart im Namensstreit Do 04 Apr 2013, 11:01
Quelle: www.rp-online.de 03.04.2013
Düsseldorf (RPO). Eine Einigung der Stadt mit dem Modelabel um das Sponsoring des Stadions ist unwahrscheinlich. Esprit will aus dem Vertrag – und sieht sich im Recht, weil angeblich Absprachen missachtet wurden.
Eine Einigung der Stadt Düsseldorf mit dem Namensgeber der Arena, dem Modelabel Esprit, bleibt unwahrscheinlich. Denn auf ein Angebot des Oberbürgermeisters für ein Gespräch, um zu einem Kompromiss zu finden, gab es bisher keine Reaktion.
Und es wird wohl auch keine geben: Esprit-Sprecher Hartmut Schultz erklärte gestern, man wolle sich zu der ganzen Sache überhaupt nicht mehr äußern und verwies auf den Gütetermin, den das Gericht auf den 30. Oktober gelegt hat.
OB Dirk Elbers hatte kurz vor Ostern erklärt, er sei gesprächsbereit und sicher, dass man eine Einigung finden werde. Die Vorgeschichte: Esprit will den eigentlich bis Frühjahr 2014 laufenden Sponsoring-Vertrag mit der Arena kündigen und zum 1. Mai aussteigen.
Dafür sieht man auch die rechtliche Grundlage vorhanden. Die Stadt sieht das anders und pocht auf Einhaltung des Vertrages, der ihr derzeit immerhin 1,2 Millionen jährlich einbringt. Da die Stadt rund 15 Millionen pro Jahr für die Arena zahlen muss, ist das eine Summe, auf die man nicht verzichten kann und will.
Die tatsächliche Rechtslage ist schwer durchschaubar, weil sich beide Seiten im Recht fühlen, aber nicht eindeutig darlegen, womit sie das begründen. Aus Esprit-Firmenkreisen heißt es inoffiziell, das Unternehmen sei bereits seit dem Eurovision Song-Contest im Frühjahr 2011 tief verstimmt.
Damals hatte es einen Streit gegeben, weil Esprit während des Song-Contest weiter gern als Sponsor aufgetreten wäre, die Stadt das angeblich auch zuerst zugesagt hatte, aber dann doch darauf bestand, dass der Namen verschwand. Eine nicht unübliche Vorgehensweise, weil sich die öffentlich-rechtlichen TV-Sender oft weigern, Bilder zu senden, in denen ein Sponsor auftaucht. Die Organisatoren des Rosenmontagszuges kennen das: Wagen, die von Firmen gestellt werden, müssen im Bereich der WDR-Kameras ihre Werbung verdecken.
Auch in der Folgezeit habe es mehrere Zusagen gegeben, an die die Stadt sich nicht gehalten habe, zudem sei die Kommunikation mit dem OB-Büro schwierig, heißt es im Umfeld der Ratinger-Firma. Auf jeden Falls scheint man darauf zu pochen, das Recht auf Kündigung des Vertrages zu haben. Der sehe nämlich eine Ausstiegs-Option vor, wenn es zwischen den Vertragspartnern zu mehrfachen, nicht abgesprochenen Ereignissen komme. Diese Bedingung hält Esprit für erfüllt und will ab 1. Mai die Kooperation beenden.
Die Stadt dagegen, als Eigentümerin sowohl der Betreiber- wie auch der Besitzgesellschaft der Arena, sieht das völlig anders und stellt sogar in Aussicht, die Verlängerung des Vertrages bis 2019 durchzusetzen. Das Recht dazu hätte sie, heißt es. Intern ist man sich im Rathaus jedoch einig, dass es keinen Sinn macht, mit einem Namenssponsor verbunden zu bleiben, der das nur akzeptiert, weil er vertraglich dazu verpflichtet ist. Es gilt als sicher, dass man einen neuen, passenden Sponsor sofort akzeptiert.
Hier der Link zum Artikel: http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/duesseldorf/nachrichten/arena-esprit-bleibt-hart-im-namensstreit-1.3297227
Pariner Düsseldorfer
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Thema: Re: Esprit kündigt Arena-Vertrag Do 04 Apr 2013, 14:03
Na da muss sich das Gericht ja ins Zeugs legen, um eine Einigung der Parteien noch im Gütetermin hinzukriegen, obwohl der Hinweis, eine Einingung sei unwahrscheinlich wohl nur die Verhandlungsposition nicht verschlechtern soll. Gibt doch vorher keiner zu, dass seine Argumentation ggf. Schwächen hat.
Einen (schnellen) Gütetermin ohne große schriftsätzliche Vorbereitung gibt es in der Regel in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Wenn darin keine Einigung erzielt werden kann, gibt es einen kammertermin, was dann auch erst Monate später ist. In "normalen" Verfahren könnte das Gericht einen sogenannten schnellem ersten termin anberaumen, in dem ebenfalls ohne große Vorbereit7ung ausgelotet wird, ob einen Einigung in Betracht kommt. Alternativ -und das ist in der Praxis der Regelfall- wird das sog. schriftliche Vorverfahren eingeleitet, in dem mittels Schriftsätzen und richterlichen Hinweisen der Prozessstoff aufbereitet wird. Prozessualrechtlich ist der streitigen mündlichen Verhandlung zwingend eine Güteverhandlung vorgeschaltet. Wenn die Parteien sich auf keinen Fall einigen wollen, geht es sofort in die Hauptverhandung über, anderenfalls wird erst im Rahmen der Güteverhandlung der Sach- und Streitstand diskutiert. Gibt´s keine Einigung finden "beide Verhandlungen" an einem Tag direkt hintereinander statt.
Der lange Vorlauf hat sicher mit der Komplexität der Sache und der Auslastung des Gerichts zu tun. Interessant ist aber, was ab Mai faktisch passiert. Wird der Name abgehangen? Gelder werden wohl nicht fließen..
Vielleicht sollten wir uns als "Übergangssponsor" bewerben
@Pariner: Danke für den kleinen Exkurs in Justitias Gefilde. Immer gut wenn man 1-17 Semester über den Wälzern von Führich, Wörlen, Wessels, Brox etc. festgehangen hat.
Ach, ja OB Elbers wollte sich erst als Mediator ins Gespräch bringen, jetzt will ihn eine der beiden Parteien ESPRIT) als Zeuge vor Gericht laden.
Hier noch ein Link zu einem Artikel vom 04.04.2013 auf den Seiten von RP-online: http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/duesseldorf/nachrichten/esprit-will-elbers-als-zeugen-vor-gericht-1.3299993
Das kann ja noch heiter werden.
Wie du schon ansprichst, was passiert mit dem aktuellen Namen der Arena ab Mai?
Wird ESPRIT überklebt! Werden die Ultras Farbbeutel und es gibt "arena art" (vgl. street art)? Oder ist das alles nur großes Säbelrasseln?
Es bleibt spannend!
Grüße Baden4tuna
Pariner schrieb:
Na da muss sich das Gericht ja ins Zeugs legen, um eine Einigung der Parteien noch im Gütetermin hinzukriegen, obwohl der Hinweis, eine Einingung sei unwahrscheinlich wohl nur die Verhandlungsposition nicht verschlechtern soll. Gibt doch vorher keiner zu, dass seine Argumentation ggf. Schwächen hat.
Einen (schnellen) Gütetermin ohne große schriftsätzliche Vorbereitung gibt es in der Regel in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Wenn darin keine Einigung erzielt werden kann, gibt es einen kammertermin, was dann auch erst Monate später ist. In "normalen" Verfahren könnte das Gericht einen sogenannten schnellem ersten termin anberaumen, in dem ebenfalls ohne große Vorbereit7ung ausgelotet wird, ob einen Einigung in Betracht kommt. Alternativ -und das ist in der Praxis der Regelfall- wird das sog. schriftliche Vorverfahren eingeleitet, in dem mittels Schriftsätzen und richterlichen Hinweisen der Prozessstoff aufbereitet wird. Prozessualrechtlich ist der streitigen mündlichen Verhandlung zwingend eine Güteverhandlung vorgeschaltet. Wenn die Parteien sich auf keinen Fall einigen wollen, geht es sofort in die Hauptverhandung über, anderenfalls wird erst im Rahmen der Güteverhandlung der Sach- und Streitstand diskutiert. Gibt´s keine Einigung finden "beide Verhandlungen" an einem Tag direkt hintereinander statt.
Der lange Vorlauf hat sicher mit der Komplexität der Sache und der Auslastung des Gerichts zu tun. Interessant ist aber, was ab Mai faktisch passiert. Wird der Name abgehangen? Gelder werden wohl nicht fließen..
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Pariner Düsseldorfer
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@Baden4tuna: Führich, Wörlen... welche Bestseller habe ich denn da verpasst
Im Brox SchuldR AT stand nach meiner verblassten Erinnerung aber auch etwas von den Schwierigkeiten der Zurechnung von durch Dritten begangenen Täuschungen. Und die Unzumutbarkeit des Festhaltens an dem Vertrag zwei Jahre nach dem ESC geltend zu machen, dann wohl nur wegen der Bemessung des Namenswertes....da würde ich doch aber nur das zahlen, was meiner Auffassung nach vertraglich geschuldet ist und die anderen tätig werden lassen. So macht das erst einmal tatsächlich den Eindruck, wie auch immer - im Zweifel durch Vergleich - vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen...wait and see...
Beste Grüße, Pariner
boarder Fortune
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Thema: Re: Esprit kündigt Arena-Vertrag Mo 08 Apr 2013, 13:49
RP-Talk zum Thema...
Gast Gast
Thema: latest news - 22.04.2013 Mo 22 Apr 2013, 17:02
Letzte Neuigkeiten ist der Streitsache um das Sponsoring unserer Arena:
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Thema: Re: Esprit kündigt Arena-Vertrag Fr 21 März 2014, 17:28
Für die, welche es noch interessiert:
LG D´dorf hat am 07.03.2014 geurteilt: Esprit bleibt an Sponsoringvertrag mit der Arena-Betreiberin gebunden. Die Kündigung sei unwirksam gewesen, Esprit bleibt damit Namensgeberin.
Laut LG bestand kein Sonderkündigungsrecht, da Esprit dsa vorgesehene Verfahren nicht eingehalten habe. Die Parteien hätten im Namensgebungsvertrag vereinbart, über die Erhöhung des Entgelts für die Namensgebung jährlich zu verhandeln, solange Fortuna in der 1. Liga spiele und die Arena als Heimstätte nutze. Erste wenn sich die Parteien nicht auf einen Betrag einigten und auch der vor von einem Sachverständigen ermittelte Wert zu einer Entgelterhöhung von 30 Prozent oder mehr im Vergleich zum Vojahr führe, bestehe ein Sonderkündigungsrecht.
Esprit könne auch nicht wegen einer Verletzung des Namensrechts während des ESC durch Verdeckung des Namenszuges kündigen. Dies hätte in angemessener Zeit geschehen müssen. Hier war es zu spät (mehr als ein Jahr). Auch der OB Elbers habe keinen Anlass für eine fristlose Kündigung gegeben, er sei nicht einmal für die Beklage aufgetreten.